Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Firma Gaststätte Luisenturm Hütte

Inhaber Ernstfried Schaefer
Peter-Eggermont-Strasse, 33829 Borgholzhausen

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und des Restaurants der Firma Gaststätte Luisenturm-Hütte, Peter-Eggermont-Strasse, 33829 Borgholzhausen (nachfolgend Gaststätte Luisenturm-Hütte genannt) - zur Durchführung von Veranstaltungen wie Buffets (z.B. Frühstückbuffet), Private Feiern, Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Gaststätte Luisenturm-Hütte.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss,-partner,Haftung,Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Gaststätte Luisenturm-Hütte zustande; diese sind die Vertragspartner.

2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Gaststätte Luisenturm-Hütte eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Gaststätte Luisenturm-Hütte haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Gaststätte Luisenturm-Hütte die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gaststätte Luisenturm-Hütte beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Gaststätte Luisenturm-Hütte beruhen. Einer Pflichtverletzung der Gaststätte Luisenturm-Hütte steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Gaststätte Luisenturm-Hütte auftreten, wird die Gaststätte Luisenturm-Hütte bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Gaststätte Luisenturm-Hütte rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.Alle Ansprüche gegen Gaststätte Luisenturm-Hütte verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gaststätte Luisenturm-Hütte beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

1. Gaststätte Luisenturm-Hütte ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Gaststätte Luisenturm-Hütte zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Gaststätte Luisenturm-Hütte zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Gaststätte Luisenturm-Hütte an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Gaststätte Luisenturm-Hütte allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
4. Rechnungen der Gaststätte Luisenturm-Hütte ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Gaststätte Luisenturm-Hütte ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Gaststätte Luisenturm-Hütte berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Gaststätte Luisenturm-Hütte bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Gaststätte Luisenturm-Hütte ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Gaststätte Luisenturm-Hütte aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung) / No-Show

 
1. Geltung der Allgemeinen Stornierungsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen unseres Restaurants „Gaststätte Luisenturm-Hütte“ sind Grundlage von Tischreservierungen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform (z.B. eMail). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
 
2. Verbindlichkeit der Tischreservierungen.
Mit Ihrer Tischbestellung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Gleiches gilt für das Frühstücksbuffet. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.
 
3. Kostenlose Stornierung
(1) Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die Reservierung bis spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Termin absagen, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen raten wir Ihnen, per Email an unsere E-Mail-Adresse: (...), per Telefon oder höchstpersönlich im Restaurant abzusagen.
(2) Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns noch möglich ist, den von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.
 
4. Stornierungsgebühren.
Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. § 3 Abs. 1 Ihre Tischreservierung ab oder erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit, können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast (Frühstücksbuffet 10,00 €, andere Veranstaltungen bis zu 80% des vereinbarten Preises). Gleiches gilt, wenn weniger als die angekündigte Gästezahl erscheint.
 
5. Nachweis eines geringeren Schadens.
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.
 
6. Verspätetes Eintreffen im Restaurant.
Verspätetes Eintreffen im Restaurant von bis zu 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin wird toleriert und löst keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren aus. Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie unser Restaurant rechtzeitig. 05425-1466
 
7. Erstattung zusätzlicher Aufwendungen.
Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen Nachweise vor.
 
8. Veranstaltungen
Siehe 4.
 

V. Rücktritt durch die Gaststätte Luisenturm-Hütte

 

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Gaststätte Luisenturm-Hütte in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Gaststätte Luisenturm-Hütte auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Gaststätte Luisenturm-Hütte ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist Gaststätte Luisenturm-Hütte berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Gaststätte Luisenturm-Hütte nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Gaststätte Luisenturm-Hütte begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gaststätte Luisenturm-Hütte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gaststätte Luisenturm-Hütte zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Gaststätte Luisenturm-Hütte entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der VA-Zeit

 

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Gaststätte Luisenturm-Hütte mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gaststätte Luisenturm-Hütte.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von der Gaststätte Luisenturm-Hütte bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Gaststätte Luisenturm-Hütte berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Gaststätte Luisenturm-Hütte diesen Abweichungen zu, so kann Gaststätte Luisenturm-Hütte die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Gaststätte Luisenturm-Hütte trifft ein Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Gaststätte Luisenturm-Hütte. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit Gaststätte Luisenturm-Hütte für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Gaststätte Luisenturm-Hütte von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Gaststätte Luisenturm-Hütte bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Gaststätte Luisenturm-Hütte gehen zu Lasten des Kunden, soweit Gaststätte Luisenturm-Hütte diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Gaststätte Luisenturm-Hütte pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Gaststätte Luisenturm-Hütte berechtigt, eigene Telefon- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Gaststätte Luisenturm-Hütte eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Gaststätte Luisenturm-Hütte ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an von Gaststätte Luisenturm-Hütte zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Gaststätte Luisenturm-Hütte diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in dem Restaurant. Gaststätte Luisenturm-Hütte übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Gaststätte Luisenturm-Hütte. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist Gaststätte Luisenturm-Hütte berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Gaststätte Luisenturm-Hütte berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Gaststätte Luisenturm-Hütte abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf Gaststätte Luisenturm-Hütte die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Gaststätte Luisenturm-Hütte für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Gaststätte Luisenturm-Hütte kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Borgholzhausen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gaststätte Luisenturm-Hütte. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Borgholzhausen.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Januar 2023

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